YouMMe Movie: Sexting
Internetpornografie
Hintergrundinformationen
Dass sich Jugendliche mit sexuellen und/oder pornografischen Inhalten auseinandersetzen, ist normal und ein Teil ihrer Entwicklungsaufgabe. Sich mit der eigenen sowie auch der fremden Sexualität zu beschäftigen und dabei die Möglichkeit des Internets zu nutzen, gehört mittlerweile zum Erwachsenwerden dazu. Im World Wide Web können Sehnsüchte und die eigene Neugier befriedigt, Orientierung gefunden oder auch erste Erfahrungen gesammelt werden („Wie geht das eigentlich?“). Es gibt etliche Seiten mit pornografischen Inhalten, die ohne Zugangsbeschränkung abrufbar sind – und diese sind auch jüngeren Jugendlichen oft schon bekannt. Unabhängig davon kursieren im Netz zudem immer mehr Nacktfotos oder sexualisierte Darstellungen, die häufig von Privatpersonen hochgeladen und weiterverbreitet (“geteilt”) werden.
Der Kontakt mit sexuellen Inhalten oder auch Pornografie im Internet muss nicht zwangsläufig zu beispielsweise abwegigen Sexualvorstellungen oder Vorstellungen vom Mädchen- bzw. Junge-sein führen. Wichtig ist hierbei die Rolle der Erwachsenen.
Jugendliche nutzen das Internet im Hinblick auf sexuelle Inhalte
- auf der Suche nach Informationen über Sexualität und Sexualaufklärung
- zum Konsum von Pornografie
- zum Flirten, Chatten, Daten, für die Partnersuche und Sexkontakte
Das Internet als neuer Erfahrungsraum bietet viele Möglichkeiten für erotische Begegnungen. Die am häufigsten genutzte Variante ist das Online-Flirten, das anfänglich als Experimentierfeld und im späteren Verlauf der Partnersuche dient. Verschiedene Kommunikationsmittel werden genutzt, um festzustellen, ob man zueinander passt und um immer wieder zu schauen, ob dieses Gefühl auch weiterhin Bestand hat. Sehr selten entstehen aus diesen Online-Begegnungen wirkliche Bekanntschaften, und noch seltener entwickeln sich unverbindliche Sexualkontakte (One-Night-Stands).
Sexting
Das Wort „Sexting“ setzt sich aus den Worten „Sex“ und „Texting“ zusammen. Über das Internet (Computer, Smartphones usw.) werden eigens erstellte freizügige/erotische Fotos/Videos versendet und/oder getauscht.
Ziel ist es, eine Rückmeldung vom Gegenüber zum eigenen Körper/der eigenen Darstellung zu erhalten, die eigene Sexualität zu entdecken und/ oder dem festen Freund/ der festen Freundin einen Liebesbeweis zu erbringen.
Die möglichen Folgen haben Jugendliche dabei nicht immer im Blick, nicht selten bereuen sie diesen Schritt später. Was einst z.B. als Liebesbeweis für den Partner oder die Partnerin zählte, kann nach einer Trennung als „Waffe“ verwendet werden. Da aktuellen Studien zu Folge eher Mädchen als Jungen das „Sexten“ für sich entdeckt haben, sind sie auch eher von den unangenehmen Folgen dieser „Aktion“ betroffen (z.B. durch Cyber-Mobbing, weitere Verbreitung und Überschreitung Schamgrenze usw.).
„Sexting“ ist dann strafbar, wenn Kindern oder Jugendlichen pornografische Inhalte zugeschickt werden. Für Kinder und Jugendliche ist es ebenfalls verboten pornografische Inhalte auf ihren Smartphones, Computern, Tablets zu haben.
Was sind pornografische Inhalte?
„Als pornografisch ist eine Darstellung anzusehen, wenn sie unter Ausklammerung aller sonstigen menschlichen Bezüge sexuelle Vorgänge in grob aufdringlicher, anreißerischer Weise in den Vordergrund rückt und ihre Gesamttendenz ausschließlich oder überwiegend auf das lüsterne Interesse des Betrachters an sexuellen Dingen abzielt“ (Definition des Begriffes „Pornografie“ durch den Bundesgerichtshof (BGH)), also z.B. Fotos von Geschlechtsteilen.
Praktische Tipps
Über Liebe, Sexualität und Pornografie zu reden, ist nicht immer leicht. Vor allem, wenn es darum geht, diese Themen mit den eigenen Kindern zur Sprache zu bringen.
Überlegen Sie doch einmal, wie der Umgang mit den Themen „Sexualität und Pornografie“ in der eigenen Vergangenheit war. Wurde in der Familie bzw. Freundes- und Bekanntenkreis offen darüber gesprochen bzw. wie war der Umgang mit diesen Themen? Konnten Sie sich mit Ihren eigenen sexuellen Themen (erstes Mal, pornografische Bilder usw.) an Ihre Eltern oder andere erwachsene Vertrauenspersonen wenden?
Sie als Eltern sind für Ihre heranwachsenden Kinder unentbehrlich und in der Beziehungsarbeit eine emotionale Stütze, auch wenn es im täglichen Kontakt manchmal nicht so deutlich wird. Es lohnt sich, das Gespräch zu suchen. Dabei geht es darum, Respekt für die Bedürfnisse und Gefühle Ihres Kindes zu zeigen. Ein paar Regeln, die ihre Familie im Umgang mit Internetpornografie unterstützen können, sind:
- Respektieren Sie die Wünsche Ihres Kindes, sich abzugrenzen, und auch seine Privatsphäre.
- Respektieren Sie, wenn Sie an Autorität einbüßen und der Freundeskreis Ihrem Kind zeitweise näher ist als Sie.
- Bleiben Sie authentisch und ehrlich, achten Sie auf Ihre eigenen Grenzen.
- Setzen Sie Ihren Kindern altersgerechte Grenzen. Versehen Sie das Smartphone und alle mobilen Geräte mit einem Schutzfilter. Diese können den Zugang zu Pornos stark einschränken, ersetzen jedoch keine Auseinandersetzung!
- Signalisieren Sie auch bei Konflikten Gesprächsbereitschaft.
- Bedenken Sie, dass Sie Vorbilder sind, benutzen Sie aber Ihre Lebenserfahrung nicht als Grundlage zur Besserwisserei.
- Nehmen Sie die Gefühle und Gedanken Ihres Kindes ernst!
- Stärken und sensibilisieren Sie Ihr Kind, sodass es wachsam wird – dazu ist Aufklärung grundlegend
- Sollte Ihr Kind pornografische Inhalte zugeschickt bekommen,
- Sichern Sie die Beweise auf Ihren eigenen Geräten. (Fotos, Screenshots)
- Löschen sie diese Inhalte auf allen Geräten ihrer Kinder.
- Sprechen Sie mit den Lehrkräften in der Schule.
- Informieren Sie Eltern anderer betroffener Kinder
Erste Hilfe, wenn…
… Sie Pornos auf dem Handy Ihres Teenagers entdecken? Es kann, je nach Alter des Kindes, sinnvoll sein, es erst einmal nicht darauf anzusprechen. Respektieren Sie die Privatsphäre Ihres Kindes und bleiben Sie in Kontakt. Gibt es Wiederholungen, beziehen Sie Stellung, wenn möglich ohne Dramatisierung. Sie sind in der Regel nicht der/ die Wunschansprechpartner*in. Erklären Sie sanft, dass Pornos keine geeignete Informationsquelle sind und dies auch verboten ist (Gemäß § 184 StGB ist das Nutzen und Verbreiten von Pornografie an Personen unter 18 Jahren verboten). Sprechen Sie über Gefühle und darüber, dass eine echte Intimbeziehung von Zuneigung, Respekt und auch von Begehren lebt und die Darstellungen in Pornos meist unrealistisch und übertrieben sind. Ihrem Kind fehlt diese Unterscheidung u.U. noch.
…mein Kind nicht mit mir darüber reden möchte? Akzeptieren Sie den Wunsch Ihres Kindes!Trotzdem bleibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre Haltung zu äußern. Treffen Sie eine Vereinbarung, dass Ihr Kind bei Bedarf z.B. den/die Vertrauenslehrer*in, die Nummer gegen Kummer oder andere mögliche, kompetente Ansprechpartner*innen kontaktiert.
Quelle: www.ipus4family.eu