YouMMe Movie: The Internet Never Forgets – Photos
Fotos Online stellen
Hintergrundinformationen
Bilder haben in der Welt der Online-Medien hohe Popularität. Aber auf was muss geachtet werden, wenn Fotos ins Netz gestellt werden? Sehr häufig werden unbewusst Rechte verletzt, denn nur zu gerne werden Fotos in Facebook, WhatsApp oder andere „Soziale Netzwerke“ hochgeladen. Es muss darauf geachtet werden, was erlaubt ist und was nicht, sodass es nicht zu Urheberrechtsverletzungen kommt, denn dies kann zu unangenehmen Folgen führen und es kann sogar zu hohen Geldforderungen kommen.
Auch auf der Suche nach Fotos für private Webseiten ist Vorsicht geboten, denn es dürfen nicht einfach Fotos, Zeichnungen, Comics, Grafiken, die im Internet verfügbar sind, verwendet werden.
Das Recht am eigenen Bild ist, wie das Namensrecht, ein Persönlichkeitsrecht. Es besteht darin, dass Bilder von Personen nicht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden dürfen, wenn dadurch berechtigte Interessen der/des Abgebildeten oder unter Umständen einer/eines nahen Angehörigen verletzt würden.
Schnappschüsse, Fotos, die in privaten Räumen gemacht werden, dürfen prinzipiell nur mit der ausdrücklichen Zustimmung der abgebildeten Personen veröffentlicht werden, sonst dürfen sie prinzipiell nicht veröffentlicht werden.
Fotos in öffentlichen Räumen, auf der Straße, bei Konzerten, dürfen online gestellt werden, außer, wenn die Fotos für die abgebildete Person/ die abgebildeten Personen nachteilig sind. „Das Recht am eigenen Bild“ ist im österreichischen und auch im deutschen Urheberrechtsgesetz verankert.
Aber Achtung bei Veranstaltungen: Was viele nicht wissen oder ignorieren: Oftmals haben Veranstaltende das Fotografieren ausdrücklich verboten oder zumindest stark reglementiert. Während Aufnahmen für den Privatgebrauch in der Regel trotzdem geduldet werden, gibt es bei Veröffentlichungen unter Umständen großen Ärger.
Beachten muss man auch, dass Fotos bei Veranstaltungen und auch Klassenfotos nicht ohne Zustimmung auf einer Website, bzw. Facebook etc. … veröffentlicht werden dürfen.
Bei Kindern und Jugendlichen unter 14 Jahren müssen die Eltern eine Einverständniserklärung abgeben.
Dabei sollten aber die Meinungen und Wünsche der Kinder geachtet werden. denn viele Kinder möchten gar nicht, dass ihre Bilder online zu sehen sind; es sollte nicht das „Recht am eigenen Bild“ der Kinder verletzt werden.
Bei Jugendlichen über 14 Jahren sollen sowohl die Eltern, als auch die Jugendlichen selbst eine Einverständniserklärung unterschreiben. Dies gilt auch für Fotos auf Websites von Sport- und Freizeitvereinen. Achtung: Die Einverständniserklärung kann jederzeit widerrufen werden – in diesem Fall müssen die Aufnahmen der betreffenden Person wieder gelöscht werden.
Praktische Tipps
- Wahrung des Urheberrechts: Ohne Zustimmung des/der Urheber*in dürfen Fotos, Zeichnungen oder Grafiken nicht im Internet verwendet oder weiterverbreitet werden
- Wenn Freunde oder Familie Fotos machen, gleich klären, ob und in welchem Rahmen diese Bilder veröffentlicht werden dürfen.
- Sollten Fotos ohne Einwilligung veröffentlicht werden, sollte man auf dem gleichen Weg widersprechen (z.B. im Chat) und verlangen, dass das Bild gelöscht wird. Wichtig dabei: Sowohl aus dem Dienst (z.B. WhatsApp), als auch aus dem Smartphone/Computer etc. und dem Speicher (z.B. Google Fotos)
- Creative- Commons Lizenz nutzen: Um Urheberrechtsverletzungen auszuschließen, verwendet man am besten Bilder, die unter einer Creative Commons-Lizenz veröffentlicht wurden. Dabei erlauben die Urheber*innen anderen, ihre Werke – Fotos, Grafiken, Texte, Audiodateien, Filme – unter bestimmten Bedingungen weiterzuverwenden, ohne vorher um Erlaubnis fragen zu müssen.
- Erst denken, dann posten. Bevor ein Bild gepostet wird, einmal darüber nachdenken, ob man selbst mit der Aufnahme einverstanden ist, besonders dann, wenn nicht kontrollierbar ist, wer das Bild sieht. (In allen Verbreitungsplattformen)
- Überlegen Sie immer, ob Sie selbst mit Aufnahmen, die Sie ins Netz stellen wollen, einverstanden wären oder es vielleicht „peinliche“ Fotos sein könnten.
- Vorsicht beim Hintergrund der Bilder. Sind Menschen zu sehen, die etwas gegen das Bild haben könnten? Schneiden Sie das Bild so zu, dass andere Menschen nicht zu sehen sind.
- Zeigen die Bilder genau, wo man sich gerade befindet? Haustür, Adresse, Straßenschilder, Land etc… Wählen Sie lieber einen neutralen Hintergrund
- Vorsicht bei „Strandbildern“ oder Fotos aus der Umkleidekabine. Ist zu viel nackte Haut zu sehen? Kann das Foto eventuell falsch verwendet werden?